(aktualisiert am 11.02.2026 20:17)
Ab der Steuerperiode 2025 stehen die Verrechnungssteuer-Formulare 103 bis 110 in Dr. Tax nicht mehr zur Verfügung.
Hintergrund
Im Rahmen des Austauschs mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wurde uns mitgeteilt, dass Abrechnungen und Anträge im Bereich Verrechnungssteuer nach amtlichem Formular zu erfolgen haben und abweichende Formulare gegebenenfalls nicht akzeptiert bzw. zurückgewiesen werden können. Auf dieser Grundlage haben wir die betroffenen Formulare per Steuerperiode 2025 aus Dr. Tax entfernt.
Eine formelle Verfügung liegt uns bis heute nicht vor, sondern lediglich die entsprechende fachliche Rückmeldung. Wir haben dies erneut bei der ESTV adressiert und eine verbindliche schriftliche Klärung angefragt, damit wir die Situation gegenüber unseren Kunden nachvollziehbar und rechtssicher kommunizieren können.
Warum wir die Formulare entfernt haben
Wir möchten nicht riskieren, dass Anträge oder Abrechnungen aus formalen Gründen zurückgewiesen werden und dadurch Fristen versäumt werden. Insbesondere im Bereich der Verrechnungssteuer kann eine zu späte oder nicht formgültige Einreichung im Einzelfall zur Verwirkung von Ansprüchen führen. Daraus können neben Folgen für den Kunden auch haftungsrechtliche Risiken gegenüber uns als Hersteller entstehen.
Hinweis zur Snapform-Thematik
Ringler Informatik AG ist Technologielieferantin der Snapform-Technologie. Die entsprechenden Snapform-Formulare werden weiterhin auf der Webseite der ESTV als Download angeboten. Gerade deshalb ist eine klare schriftliche Grundlage wichtig, weshalb dieselben Formulare zwar auf der ESTV-Plattform bereitgestellt werden, jedoch nicht mehr in einer Drittsoftware wie Dr. Tax verwendet werden dürfen.
Elektronische Einreichung
Eine elektronische Schnittstelle (API) für die standardisierte Einreichung von Verrechnungssteuer-Anträgen analog zur MWST-Schnittstelle ist derzeit nicht vorgesehen. Entsprechend erfolgt die Einreichung über die von der ESTV bereitgestellten Kanäle.