Aspetti giuridici

Ringler Informatik AG – Dichiarazione sulla protezione dei dati

 

Inhalt

 

Ringler Informatik AG (nachstehend „Ringler» oder «wir“) ist im Bereich der Entwicklung von schweizerischen Lösungen für Steuerberater / Treuhänder, Steuerbehörden und Steuerpflichtige (nachstehend gemeinsam «Kunden» oder «Sie») tätig. Sie stellt Websites (www.ringler.ch, www.drtax.ch, etc.), Software (Dr. Tax und damit im Zusammenhang stehende Programme) und Services (z.B. Wartung von Dr. Tax, Supportleistungen) den Kunden unter den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung. Mit der Nutzung der Websites, Services oder Software bzw. mit deren Download / Installation stimmen Sie den jeweils gültigen Bestimmungen zu. Der Kunde akzeptiert diese zudem beim ersten Download / Installation der Software (z.B. Dr. Tax) durch das Klicken auf die entsprechende Schaltfläche ausdrücklich; sowie gegebenenfalls mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Ringler.

 

 

1. Allgemeines zum Datenschutz

Ringler legt grossen Wert auf den Datenschutz und verarbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Sie bearbeitet Personendaten insbesondere zu folgenden Zwecken:


  • Zur Bereitstellung von Websites (z.B. IP-Adressen und Browsertypen)
  • Im Rahmen von Stellenbewerbungen zur Entscheidfindung sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern (z.B. Lebensläufe, E-Mail-Adressen)
  • Im Rahmen der direkten Geschäftsbeziehung mit Kunden, z.B. um den Kauf / die Lizenzierung von Dr. Tax abzuwickeln (wie z.B. Namen und E-Mail-Adressen)

Sofern Ringler als reine Softwarelieferantin (z.B. von Dr. Tax) handelt, erhält sie grundsätzlich keinen Zugang zu den von Ihnen über diese Software verarbeiteten Daten. Nur mit Ihrer Einwilligung, z.B. für den Supportfall, bearbeiten Ringler-Mitarbeiter solche Daten. Ringler ist in diesen Fällen als Auftragsdatenbearbeiterin gemäss den nachstehenden Auftragsdatenbearbeitungsbestimmungen tätig.

 

Weitere, mögliche Bearbeitungszwecke / Daten von Dritten

Darüber hinaus bearbeiten wir die untenstehenden Kategorien von Personendaten, die wir teilweise auch von Dritten erhalten haben, soweit erlaubt und es uns als angezeigt erscheint, für folgende Zwecke, an denen wir (und zuweilen auch Dritte) ein dem Zweck entsprechendes berechtigtes Interesse haben:


  • Daten zur Gewährleistung unseres Betriebs, insbesondere der IT, unserer Websites, Apps und weiteren Plattformen (z.B. IP-Adresse, MAC-Adresse des Smartphones oder Computers, Angaben zu Ihrem Gerät und Einstellungen, Cookies, Datum und Zeit des Besuchs, abgerufene Seiten und Inhalte, benutzte Funktionen, verweisende Website, Standortangaben).
  • Bewerberdaten, die uns eingereicht und offengelegt werden (z.B. Namen und Vornamen, die üblichen Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern, Bewerbungsunterlagen, Informationen, die während der Gespräche bekannt gegeben werden), zum Zweck der Prüfung Ihrer Eignung für die beworbene Stelle bzw. zum Zweck der Abwicklung des Bewerbungsprozesses. Wir können auch Daten von Dritten erhalten (z.B. Auskünfte Ihrer Referenzpersonen oder eines Personalvermittlers). Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen Ihrer Bewerbung bearbeitet und spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe einer Absage vernichtet, sofern es nicht zu einer Anstellung kommt oder sie einer weiteren Aufbewahrung zugestimmt haben. Sollte es zu einer Anstellung kommen bearbeiten wir die Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für die Personaladministration und -führung nach den internen Richtlinien weiter.
  • Daten zu Angebot und Weiterentwicklung unserer Angebote, Dienstleistungen und Websites, Apps und weiteren Plattformen, auf welchen wir präsent sind.
  • Daten für Werbung und Marketing (einschliesslich Durchführung von Anlässen), soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben (wenn wir Ihnen als bestehender Kunde von uns Werbung zukommen lassen, können Sie dem jederzeit widersprechen, wir setzen Sie dann auf eine Sperrliste gegen weitere Werbesendungen). Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Bearbeitung Ihrer Personaldaten für bestimmte Zwecke erteilt haben (zum Beispiel bei Ihrer Anmeldung zum Erhalt von Newslettern), bearbeiten wir Ihre Personendaten im Rahmen und gestützt auf diese Einwilligung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, was jedoch keine Auswirkung auf bereits erfolgte Datenbearbeitungen hat.
  • Angaben, damit wir Verträge mit Ihnen oder unter Einbezug von Ihnen abschliessen oder abwickeln können; Angaben, die wir aus Schreiben oder im Zusammenhang mit behördlichen und gerichtlichen Verfahren erfahren; Angaben aus öffentlichen Registern; Daten zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung in Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten und behördlichen Verfahren; Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und sonstigem Fehlverhalten (z.B. Durchführung interner Untersuchungen, Datenanalysen zur Betrugsbekämpfung); Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts und sonstige Massnahmen zur IT-, Gebäude- und Anlagesicherheit und Schutz unserer Mitarbeiter und weiteren Personen und uns gehörenden oder anvertrauten Werte (wie z.B. Zutrittskontrollen, Besucherlisten, Netzwerk- und Mailscanner, Telefonaufzeichnungen).d

Bearbeitung unter Beizug von Dritten

Ringler kann nicht alle Aufgaben allein bewältigen und ist daher auf ausgewählte Drittdienstleister angewiesen. Diese erhalten Zugriff auf die Personendaten, sofern dies der Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. der Vertragserfüllung oder sonst einem für Sie erkennbaren Zweck dienlich ist. Diese Drittdienstleister sind von Ringler sorgfältig ausgewählt worden und es werden rechtliche Instrumente eingesetzt, um eine zuverlässige Datenbearbeitung dieser Dritten sicherzustellen und geeignete technische und organisatorische Massnahmen ergriffen, um Ihre Personendaten zu schützen. Ansonsten versichern wir Ihnen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, verkaufen oder vermieten, es sei denn, wir haben hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt, wir sind zur Datenweitergabe gesetzlich verpflichtet oder wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass unser Dienst missbraucht wurde.

 

Datenbekanntgabe ins Ausland

Ringler ist darum bemüht, dass Datenbearbeitung nur in der Schweiz, EU oder Grossbritannien stattfinden. Grundsätzlich finden Datenbearbeitungen in einem Land mit einem angemessenen Schutzniveau gemäss Liste des Eidgenössischem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) statt. Ringler vermeidet es, Personendaten in ein anderes Land bekannt zu geben. Sofern ausnahmsweise dennoch eine Datenbekanntgabe in ein solches Land notwendig werden sollte, stellt Ringler sicher, dass der Schutz der Daten mit Massnahmen, die ein der Schweiz entsprechendes Datenschutzniveau gewährleisten, organisiert ist. Bei der Verwendung des Internets ist es jedoch möglich, dass Daten, wie z.B. E-Mails, international zirkulieren – also auch durch ein Land mit einem geringeren Datenschutzniveau. Sollte der Kunde Online-Dienste verwenden gelten zudem die jeweiligen Datenschutzbestimmungen.

 

Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb Ihres Besuchs unserer Internetseite das verbreitete TLS-Verfahren (Transport Layer Security) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. Ob eine einzelne Website unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der Statusleiste Ihres Browsers. Wir bedienen uns angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmassnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung regelmässig geprüft und verbessert. Wir gehen davon aus, dass Sie sich der allgemeinen Gefahren des Internets (internationale Datenzirkulation/-zugriffe, Hacker, Malware, Netzunterbrüche, ungewollte Datenverluste, etc.) bewusst sind und soweit möglich entsprechende Vorkehrungen getroffen haben bzw. gewisse Risiken, wie z.B. bei der Kommunikation per E-Mail, gewählt und akzeptiert haben. Ringler lehnt jede Haftung in diesem Zusammenhang ab.

 

Aufbewahrungsdauer und Löschung

Wir verarbeiten und speichern Ihre Personendaten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder sonst die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist, d.h. also zum Beispiel für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Dabei ist es möglich, dass Personendaten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können und soweit wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind oder berechtigte Geschäftsinteressen dies erfordern. Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. Vorbehalten sind jeweils Kopien in Backup- und Archivsystemen, die nach angemessenen, üblichen Abläufen gelöscht werden

 

Änderungen

Durch die Weiterentwicklung unserer Internet- und Leistungsangebote oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Soweit die Datenschutzerklärung Teil einer Vereinbarung mit Ihnen ist, werden wir Sie im Falle einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren.

 

Information zur datenschutzrechtlich «Verantwortlichen»

Ringler Informatik AG
Baarermattstrasse 10
CH-6340 Baar
Schweiz
Tel. +41 41 766 40 40

 

 

Für Fragen zur Bearbeitung Ihrer Personendaten, zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte oder Anregungen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutz-Ansprechperson über info@ringler.ch.
Für Fragen zum Umgang mit Ihren Steuerdaten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater / Treuhänder, die Steuerbehörde oder den sonst datenschutzrechtlich Verantwortlichen.

 

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2. Daten im Zusammenhang mit Websites

 

Bei jedem Aufruf unserer Website werden einige allgemeine Daten automatisch in Logfiles gespeichert, z.B. um Ihnen die Websites besser anzeigen zu können, oder Ihr Benutzererlebnis angenehmer zu gestalten. Es handelt sich dabei insbesondere um Daten betreffend:


  • Browsertyp/-versiong
  • verwendetes Betriebssystem
  • die zuvor besuchte Website (Referrer URL)
  • Websites, die über die Website aufgerufen werden
  • Hostname des zugreifenden Rechners (Ihre IP-Adresse)
  • Ihren Internet-Service-Provider
  • Uhrzeit und Datum der besuchten Websites

Cookies

Auf unseren Websites werden Cookies eingesetzt, um diese nutzerfreundlicher zu gestalten. Unter Cookies werden Daten verstanden, die die besuchte Website bzw. deren Server über den Browser in Ihrem Computer ablegt, z.B. um diesen später wieder zu erkennen. Sofern Sie nicht bereits ausdrücklich der Verwendung von Cookies zugestimmt haben, erklären Sie sich durch die Nutzung der Website ohne Deaktivierung der Cookies mit der Bearbeitung der über Sie durch Cookies erhobenen Daten einverstanden. Durch entsprechende Konfiguration Ihres Browsers können Sie die Installation von Cookies unterbinden oder sich vor der Annahme eines Cookies eine Warnung anzeigen lassen und so selbst bestimmen, ob Sie Cookies zulassen wollen oder nicht. Diese Website lässt sich grundsätzlich auch ohne die Annahme von Cookies nutzen, allerdings können dann einzelne Funktionalitäten eingeschränkt sein. Je nach Website und Ihren Einstellungen können folgende Cookies im Einsatz sein:

 

  • Wir verwenden Google Analytics, dafür werden folgende Analyse-Cookies eingesetzt:
    • __utma: Unterscheidung von Nutzer und Sitzung, 2 Jahre gültig.
    • __utmb: Zur Erkennung neuer Sitzungen, 90 Minuten gültig (danach gilt die Session als «neu»).
    • __utmc: Für interne Synchronisation der Session Information im JavaScript. Läuft bei Ende der Browsersitzung ab.
    • __utmz: Speichert die letzte URL ab und dient dazu den Verlauf der Nutzung der Website zu analysieren, läuft nach 6 Monaten ab.

Die Website drtax.ch basiert auf .NET und speichert deshalb 3 funktionale Cookies:

  • ASP.NET_SessionId: Sitzungs-ID für die Webapplikation; funktionales Cookie; läuft bei Ende der Browsersitzung ab.
  • Drtaxvid: Funktionales Cookie, läuft nach 10 Jahren ab.
  • Baskedch: Speichert den Einkaufskorb, läuft nach 1 Monat ab.

 

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3. Daten im Zusammenhang mit Software-Produkten

 

Für die Nutzung gewisser Software-Produkte oder Services ist die Eingabe personenbezogener Daten in Eingabemasken erforderlich. Dies ist zum Beispiel bei der Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos für Dr. Tax der Fall. Um welche Daten es sich dabei handelt, entnehmen Sie der jeweiligen Eingabemaske. Die eingegebenen Daten werden ausschliesslich für die interne Verwendung bei Ringler sowie für Ihre eigenen Zwecke erhoben und bearbeitet (z.B. damit Sie Zugang zur Steuersoftware erhalten). Wir gehen davon aus, dass alle Daten, die über Eingabemasken von Ihnen übermittelt werden mit Ihrer Einwilligung zur Bearbeitung für die vorgesehenen Zwecke übermittelt werden. Wir bearbeiten diese z.B. im Rahmen der Vertragsabwicklung zur Lizenzierung von Dr. Tax oder einer anderen von Ringler zum Download angebotenen Software erhaltenen Bestelldaten (wie Ihre Anschrift und E-Mail-Adresse) u.a. für Rechnungsstellung, Bereitstellung und Lizenzverwaltung. Indem Sie eine Bestellung an uns absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen übermittelten Informationen durch Ringler in ihrer Kundenkartei gespeichert werden und wie beschrieben oder erkennbar, zum Zwecke der Erbringung der Leistung sowie zur Abrechnung verarbeitet und genutzt und gegebenenfalls an dafür beauftragte Dienstleister (z.B. Zahlungsabwicklung) weitergeleitet werden. Zudem bearbeiten wir diese Daten zu Ihrer weiteren Betreuung (z.B. für Support, Information über Neuerungen). Es ist möglich, dass Ringler Ihre Bestelldaten verwendet, um Sie (z.B. via E-Mail) zu kontaktieren, um Ihnen beispielsweise bevorstehende Wartungsunterbrüche oder Änderungen mitzuteilen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Sie mit Ringler Kontakt aufnehmen. In diesen Fällen kann es sein, dass die Inhalte der Kommunikation zur besseren Erbringung der Dienstleistungen gespeichert werden und weitere Daten (z.B. Zeitstempel, Kontaktwege) erhoben werden. Daten, wie ihre Steuerdaten, die Sie in die Software eingeben, werden Ringler nicht übermittelt und auch nicht von Ringler bearbeitet. Der Inhalt und Umgang mit diesen Daten liegt in der Verantwortung von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater / Treuhänder sowie den Steuerbehörden, wenn diese Ihre Steuerdaten entgegengenommen haben.

 

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4. Daten im Zusammenhang mit Software-Support

 

Im Rahmen des Supportes kann es ausnahmsweise dazu kommen, dass unsere Supportbeauftragte, Sie um Zugang zu Ihren Steuerdaten fragen. Die Bekanntgabe der Steuerdaten ist freiwillig. Gewähren Sie jedoch den Zugriff oder senden Sie uns Steuerdaten zu, so dürfen wir von ihrer freiwilligen Einwilligung zu Bearbeitung Ihrer Steuerdaten durch unsere Supportbeauftragte ausgehen. Dies gilt insbesondere auch für besonders schützenswerte Personendaten (wie z.B. die Verwendung Ihrer Religionszugehörigkeit im Rahmen Ihrer Steuererklärung). Bei der Verwendung von E-Mail möchten wir Sie darauf hinweisen, dass E-Mails nicht vertraulich oder vor Veränderungen geschützt sind. Im Rahmen der Bereitstellung und des Downloads von Dr. Tax werden insbesondere folgende Dritte im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Daten involviert:

 

  • IT-Provider
  • Cloud-Dienstleister
  • Internet-Service-Provider
  • Zahlungsdienstleister

 

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5. Auftragsdatenbearbeitungsbestimmungen

 

Ringler unterstützt Steuerberater / Treuhänder, Steuerbehörden und Steuerpflichtige mit der Entwicklung von schweizerischen Software-Lösungen, um Ihnen das Ausfüllen von Steuererklärungen, Steuerberechnungen, Lohnausweisen, etc. zu erleichtern. Ringler ist dabei als «Auftragsdatenbearbeiterin» gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) im Einsatz, sofern sie Steuerdaten oder ähnliche Personendaten (nachfolgend «Auftragsdaten») zur Bearbeitung erhält. Der Kunde ist datenschutzrechtlich «Verantwortlicher». Der Verantwortliche kann als Verantwortlicher oder als Auftragsbearbeiter eines dritten Verantwortlichen handeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kunden Ringler im Rahmen des Supports Steuerdaten von Steuerpflichtigen bekanntgeben. Bei Support-Anfragen müssen Sie davon ausgehen, dass die Supportbeauftragten die hierfür notwendigen Daten einsehen und im Rahmen ihres Auftrages bearbeiten. Es kann sein, dass Sie über den technischen Support Steuerdaten und auch besonders schützenswerte personenbezogene Daten gegenüber Ringler und/oder einem ihrer Mitarbeiter offenlegen (z.B. indem Einsicht in eine Steuererklärung während einer Fernwartung gewährt wird oder durch Übergabe von Steuererklärungsdaten in elektronischer oder physischer Form). Unsere Supportbeauftragten holen bei jeder Support-Anfrage nochmals mündlich die Zustimmung des Kunden zur Bearbeitung der Steuererklärungsdaten ein. Zudem erklären Sie durch Ihr Akzept der vorliegenden Bestimmungen Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung der Steuerdaten durch Ringler, für den Fall, dass Ringler diese zugänglich gemacht werden. Es ist möglich, dass Daten, die im Zusammenhang mit Supportanfragen und –leistungen gesammelt wurden, von Ringler für Nachfragen oder zur Verbesserung ihrer Services oder Anwendungen, solange es diese Zwecke erfordern, weiterverwendet werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt folgende Auftragsdatenbearbeitungs-vereinbarung (ADV):

 

  • 1. Ringler bearbeitet die Auftragsdaten nur zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Ringler kümmert sich dabei so um die Auftragsdaten, wie der Kunde es im Rahmen des Datenschutzgesetzes (DSG) selbst tun dürfte.
  • 2. Ringler behandelt alle Auftragsdaten vertraulich, macht sie nur Personen zugänglich, die einer angemessenen gesetzlichen oder vertraglichen Vertraulichkeitspflicht unterstehen und die für die Erfüllung ihrer Pflichten auf Zugang zu den Auftragsdaten angewiesen sind. Sie unterrichtet ihre Mitarbeiter/innen bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes.
  • 3. Ringler ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Datenschutzgesetzgebung, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Datenschutzerklärung zum jeweiligen Produkt, z.B. Dr. Tax, etax.ch oder snapshare.ch, geben weiter Auskunft. Sofern der Kunde dies benötigt, kann er zusätzliche Belege für die Gewährleistung einer dem Risiko angemessenen Sicherheit seiner Personendaten von Ringler verlangen und bei triftigen Gründen nach Absprache mit Ringler ein Audit vornehmen lassen. Der Verantwortliche trägt jegliche Kosten für Audits und Inspektionen, es sei denn, ein solches Audit deckt wesentliche Verletzungen der Datenbearbeitungsvereinbarung durch den Ringler auf. In diesen Fällen trägt Ringler die eigenen Kosten des Audits bzw. der Inspektion. Falls sich aus einem Audit ergibt, dass Ringler ihre Verpflichtung aus der Datenbearbeitungsvereinbarung nicht nachgekommen ist, beseitigt sie diese Verletzung auf eigene Kosten. Dabei sind die Geschäftsgeheimnisse von Ringler und von anderen Kunden angemessen zu wahren.
  • 4. Der Kunde informiert Ringler unverzüglich, wenn ihm Fehler oder Unregelmässigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse oder Verletzungen des Schutzes der Auftragsdaten bekannt werden.
  • 5. Ringler informiert den Kunden zeitnah, wenn ihr Datensicherheitsverletzungen bekannt werden. Sie unterstützt den Verantwortlichen angemessen mit den für die Meldung von Datensicherheits-verletzungen notwendigen Informationen gemäss Art. 15 Datenschutzverordnung (DSV).
  • 6. Soweit sich ein Betroffener im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Begehren (z.B. Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschbegehren oder Begehren betreffend Datenportabilität) an Ringler wendet, leitet diese das Begehren sobald wie möglich dem Verantwortlichen (Kunden) weiter und unterstützt diesen, sofern notwendig, damit dieser das Begehren beantworten kann. Dasselbe gilt bei Anfragen von Behörden. Ringler legt Auftragsdaten nur mit vorgängiger Zustimmung durch den Kunden gegenüber Behörden offen oder wenn sie dazu rechtlich verpflichtet ist.
  • 7. Ringler liefert dem Kunden auf Anfrage die für eine Datenschutz-Folgenabschätzungen notwendigen Informationen des Auftragsbearbeiters.
  • 8. Ringler darf Dienstleister (Subunternehmer) im Rahmen der Auftragsdatenbearbeitung beiziehen. Ringler verpflichtet die Subunternehmer zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung und insbesondere zur Gewährleistung einer dem Kunden versprochenen gleichwertigen Datensicherheit sowie, dass der Subunternehmer die Personendaten nur so bearbeitet, wie Ringler es tun dürfte.
  • 9. Die Auftragsdatenbearbeitung findet in der Schweiz oder in einem Land mit einem angemessenen Schutzniveau gemäss Liste des Eidgenössischem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) statt (beispielsweise Grossbritannien). Sollte aus wesentlichen Gründen Unternehmen oder Behörden aus einem Drittland ohne genügendes Schutzniveau involviert werden, so verpflichtet sich Ringler mit diesen Standardvertragsklauseln, die eine entsprechende Einhaltung schweizerischer Datenschutzgesetzgebung garantieren, zu vereinbaren.
  • 10. Die Auftragsdaten sind nach Anweisung des Kunden, spätestens jedoch nach Beendigung der Vertragsleistungen zu löschen, sofern dem keine Rechtspflichten oder berechtigten Interessen, Aufbewahrungs- oder Verjährungsfristen, entgegenstehen. Vorbehalten sind jeweils Kopien in Backup- und Archivsystemen, die nach angemessenen, üblichen Abläufen von Ringler zu löschen sind.
  • 11. Im Weiteren gelten die Bestimmungen, welche die Leistung von Ringler regeln (z.B. Lizenzbestimmungen und allgemeine Bestimmungen, insb. deren Haftungsregelung).

Diese Bedingungen treten mit dem ersten Zugriff von Ringler auf Auftragsdaten des Kunden in Kraft, und endet mit der Beendigung der Dienstleistungen, in jedem Fall aber mit der Löschung der Auftragsdaten. Änderungen und Ergänzungen dieser Regelung bedürfen der Textform.

 

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6. Datenschutzrechtliche Betroffenenrechte

 

Sie haben das Recht, von uns


  • Auskunft zu verlangen, welche Daten wir über Sie bearbeiten.
  • Berichtigung falscher gespeicherter Daten zu verlangen.
  • Löschung oder Anonymisierung von Daten zu verlangen, die nicht zwingend für die Vertragsdurchführung benötigt werden oder wegen eines überwiegenden berechtigten Interesses bearbeitet werden. Sofern die Löschung sich als technisch unmöglich erweist oder mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist, können wir Ihren Antrag auf Löschung ablehnen.
  • Einschränkung der Datenbearbeitung zu verlangen, z.B. wenn die Richtigkeit der Daten bestritten oder die unrechtmässige Bearbeitung geltend gemacht wird.
  • Unter gewissen Umständen, die Herausgabe gewisser Personendaten zwecks Übertragung an eine andere Stelle (sog. Datenportabilität) zu verlangen.
  • Sie haben zudem das Recht, der Bearbeitung Ihrer Daten für die Zukunft zu widersprechen, insbesondere wenn die Bearbeitung zur Wahrung unseres berechtigten Interesses erfolgt, wie z. B. im Falle des Direktmarketings.
  • Wenn wir Ihre Daten auf der Basis einer Einwilligung bearbeiten, haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Ringler wird Ihrem Gesuch nachkommen, sofern keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vorliegen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Aufbewahrung Ihrer Personendaten verpflichtet sind.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie zur Beantwortung Ihres Gesuchs identifizieren müssen. Dazu benötigen wir in der Regel eine Kopie eines amtlichen Ausweises. Bitte senden Sie Ihr Gesuch an den oben genannten Datenschutzverantwortlichen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihnen diese Rechte nur gewähren können, sofern wir Ihre Personendaten in der Rolle des Verantwortlichen bearbeiten. Sofern Ringler Ihre Personendaten als Auftragsdatenbearbeiterin, z.B. im Auftrag von Treuhändern oder Steuerverwaltungen bearbeitet, wird sie Ihr Gesuch (Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschgesuch, etc.) an den Verantwortlichen Auftraggeber weiterleiten.

 

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7. Softwarelizenzbestimmungen

 

Vertragsgegenstand

Ringler lizenziert die Software oder Ihre Kopie davon; sie verkauft diese nicht. Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die erworbene Software bestimmungsgemäss auf dem für den Einsatz vorgesehenen System und ausschliesslich im Objektcode zu nutzen. Ohne anderslautende Vereinbarung darf die Software unbefristet genutzt werden. Alle Rechte an der Software und der Dokumentation verbleiben bei Ringler und deren Lizenzgebern.

 

Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht gilt für einen PC (Einplatzversion) oder mehrere Clients (Mehrplatz-Lizenz). Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen und nur auf den erlaubten Geräten verwenden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, Virtualisierung, Unterlizenzierung, Vermietung oder Überlassung an Dritte, sowie Bearbeitung oder Änderung der Software ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, die Software weder unentgeltlich noch entgeltlich Dritten zu überlassen. Diese Software-Nutzungslizenz bezieht sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur auf einen Standort; die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten, zum Beispiel durch den Einsatz von Terminalserver-Lösungen, oder das Bereitstellen der Lösung innerhalb von Bürogemeinschaften bedarf der schriftlichen Einwilligung durch die Ringler und erfordert den Erwerb zusätzlicher Lizenzen. Der Einsatz der Software auf einem weiteren Computer (z.B. Laptop) oder Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Clients ausgeschlossen ist. Der bestimmungsgemässe Gebrauch umfasst abschliessend:

 

  • 1) das vollständige oder teilweise Laden, Einspeichern, Übertragen, Umwandeln, Ablaufen lassen oder Wiedergeben der Software in Objektcode auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausführung der Programm-Instruktionen für die Verarbeitung von Daten des Kunden,
  • (2) die dafür erforderliche vorübergehende Herstellung von Kopien sowie die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemässen Gebrauch der Software,
  • (3) die Herstellung von Sicherungskopien von den überlassenen Programmen und den dazugehörigen Datenbeständen. In gedruckter Form überlassenes Lizenzmaterial darf nicht vervielfältigt werden.

Nicht zulässig ist der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen, Filialen, Niederlassungen, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, etc. oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben.
Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise nutzen, die über den normalen, bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgeht. Insbesondere ist Folgendes nicht erlaubt:

 

  • Kopieren der Software, das über den normalen Gebrauch hinausgeht.
  • Vermieten, Virtualisieren oder Verleihen der Software an Dritte.
  • Offenlegung der Software gegenüber Dritten.
  • Nutzung der Software durch auf mehr Arbeitsstationen, Filialen, Niederlassungen, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, etc. oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben.
  • Erteilen von Unterlizenzen für die Software.
  • Weitergabe und Nutzung der Software durch Dritte.
  • Bearbeiten, Ändern oder Erweitern der Software.
  • Rückführung des Objektcodes in den Sourcecode.
  • Weitergabe von persönlichen Seriennummern, Aktivierungscodes oder Passwörter für die Software an Dritte.

Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Ringler nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags, vor.

 

Übergabe und Installation

Ringler stellt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger oder als Download zur Verfügung. Die Installation der Software wird durch den Kunden selbst vorgenommen oder ist als zusätzliche Dienstleistung separat vereinbart und wird verrechnet. Die Software wird durch die Eingabe eines Aktivierungscodes aktiviert. Dabei werden die IP-Adresse sowie die Lizenznummer an Ringler übermittelt. Der Kunde stimmt dieser Datenübermittlung ausdrücklich zu.

 

Schutzrechte

Der Kunde anerkennt die Schutzrechte von Ringler an Software (inkl. aller Weiterentwick-lungen/Erweiterungen) und Dokumentationen. Die Software (oder Teile davon) dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, dekompiliert bzw. in die Quellensprache zurückgeführt, verändert oder für die Herstellung von Derivaten verwendet werden. Dem Kunden ist es untersagt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder Eigentumsangaben seitens Ringler an der Software zu verändern. Der Kunde verpflichtet sich, Software und Dokumentationen Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen.

 

Zahlungskonditionen

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren zu bezahlen. Lizenzgebühren sind Entschädigungen für die Erteilung des Nutzungsrechts und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme weiterer, nicht vertraglich vereinbarter Leistungen wie z.B. Wartung und Support. Lizenzgebühren werden bei Vertragsabschluss von Ringler in Rechnung gestellt.

 

Sachgewährleistung

Der Kunde hat die ihm gelieferte Software unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 60 Tagen schriftlich und in nachvollziehbarer Form zu rügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Auslieferung der Produkte. Während dieser Zeit werden innerhalb angemessener Frist reproduzierbare Programmfehler behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Ringler kann jederzeit Änderungen an der Software vornehmen, Inhalte ergänzen oder entfernen. Die Bereitstellung der Software erfolgt periodisch. Ringler übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software stets den neuesten Anforderungen (Gesetzeslage, Fachinformationen, neuester State oft the Art, Anforderungen der Zielapplikationen, Systeme, etc.) entspricht. Ringler übernimmt insbesondere keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Software bzw. der damit erstellten Ergebnisse / Dokumente (z.B. Steuererklärungen). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese nach deren Erstellung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Ringler kann auch keine Interoperabilität mit anderen Programmen und Systemen gewährleisten. Mängel der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Mängel aufgrund des Betriebssystems des Kunden oder von Drittprodukten.

 

Rechtsgewährleistung

Ringler erklärt, dass sie sämtliche Rechte an der angebotenen Software besitzt. Der Kunde ist verpflichtet, Ringler frühzeitig und vor Einleitung eines Rechtsverfahrens über behauptete Drittansprüche zu informieren und sämtliche in der Folge von Ringler erteilten Anweisungen zu befolgen. Unterlässt er dies, so ist Ringler von der Gewährleistungspflicht befreit. Ringler steht es zudem frei, zur Vermeidung eines Rechtsverfahrens die betroffenen Produkte gegen Erstattung des Erwerbspreises zurückzunehmen.

 

Auditrecht

Die Ringler darf die tatsächliche Nutzung der Programme prüfen („Audit“). Der Kunde verpflichtet sich, bei dem Audit durch Ringler behilflich zu sein, in angemessenem Rahmen zu unterstützen und hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren. Zudem verpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls zu wenig bezahlte Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach erstmaliger schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn die Zahlung nicht erfolgt, ist die Ringler berechtigt, die technische Unterstützung, die Lizenzen sowie den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Ringler nicht für Kosten einzustehen hat, die beim Kunden durch die Mithilfe bei einem Audit entstehen.

 

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8. Softwarewartungsbestimmungen

 

Vertragsgegenstand

Ringler erbringt für gelieferte Standardsoftware die folgenden Wartungsleistungen sofern ein entsprechender Wartungs- oder Servicevertrag besteht oder dies im Einzelfall vereinbart wurde. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind diese Dienstleistungen kostenpflichtig.

 

Störungsanalyse

Ringler analysiert auftretende Störungen der gepflegten Software, ordnet die Störung einem Verantwortlichkeitsbereich zu und schlägt, sofern die Störung durch die gepflegte Software verursacht wird, eine geeignete Lösung vor. Es wird dabei wie folgt vorgegangen:

 

  • Telefon/Mail-Analyse: Beim Auftreten von Störungen wird in erster Linie versucht, die Störung mittels telefonischer oder schriftlicher Beschreibung zu analysieren.
  • Unterstützung per Fernzugriff oder vor Ort: Lassen sich Störungen nicht per Telefon analysieren, erfolgt ein Eingriff über Fernwartung oder vor Ort. Der durch einen vor Ort verursachten Aufwand ist durch die Wartungsgebühr nicht abgegolten und wird gesondert in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat Ringler bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen, zu unterstützen.

 

Fehlerbehebung

Fehler der Standardsoftware werden nach Dringlichkeit wie folgt behoben:

 

  • Entwicklung von Korrekturcode oder von Umgehungslösungen.
  • Anpassung der Bedienungsabläufe und entsprechende Kundeninstruktion.
  • Lieferung von Korrektur-Releases der Software.

Bei wesentlichen Betriebsstörungen hat der Kunde Anspruch auf eine individuelle Fehlerbehebung. In allen übrigen Fällen erfolgt die Fehlerbehebung in der Regel durch Lieferung von Korrektur-Releases.

 

Unterhalt der Software

Neue Releases der Standardsoftware werden dem Kunden als Web-Updates zur Verfügung gestellt. Die Installation von neuen Releases durch Ringler auf dem Kundensystem ist durch die Softwarewartungsgebühren nicht abgedeckt und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Archivierung

Ringler archiviert die neu ausgelieferten Programmversionen während fünf Jahren sowohl im Source- wie auch im Objektcode. Dadurch stellt Ringler sicher, dass die Software im Störungsfall wieder installiert werden kann.
Der Aufwand von Ringler für die Neuinstallation von Software wird als Dienstleistung zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht auf einen von Ringler verschuldeten Softwarefehler zurückzuführen war.

 

Periodische Aktualisierungen

Zu den Wartungsleistungen gehört die periodische Aktualisierung sämtlicher integrierter Formulare, Tarife und Werte auf der Basis der von den Steuerämtern bereitgestellten Informationen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen, wenn diese aufgrund von gesetzlichen Änderungen notwendig werden.

 

Technischer Support

Ringler bietet technische Unterstützung via Helpdesk, Telefon, E-Mail oder Fernwartung bei Anfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Software. Je nach Vertragsumfang ist diese Dienstleistung kostenpflichtig

 

Support

Supportleistungen, die über den Leistungsumfang der obigen Klauseln hinausgehen, erbringt Ringler auf besonderen Auftrag hin und gegen zusätzliche Entschädigung zu den jeweils gültigen Konditionen.

 

Wartung von individueller Software

Die Pflege von individuell für den Kunden entwickelten Programmen oder Programmteilen muss zusätzlich vereinbart werden. Die Softwarewartungsleistungen gemäss obigen Klauseln beziehen sich auf die Standardsoftware.

 

Lieferung von neuen Versionen

Neue Versionen werden im Rahmen eines Softwarewartungsvertrags weder geliefert noch installiert. Sie sind vom Kunden separat zu beschaffen. Eine „neue Version“ ist eine neue Fassung der Standardsoftware für ein neues Steuerjahr oder die a) eine wesentliche Erweiterung der Funktionalität und/oder b) eine grundlegende technische Verbesserung enthält.

 

Bereitschafts- und Reaktionszeiten

Ringler erbringt ihre Softwarewartungsleistungen während den folgenden Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr, exklusive allgemeine Feiertage am Ort der verantwortlichen Geschäftsstelle von Ringler. Bei wesentlichen Betriebsstörungen sichert Ringler während den Bereitschaftszeiten eine Reaktionszeit von drei Arbeitstagen zu.

 

Pauschale Gebühr

Als Entschädigung für die Softwarewartungsleistungen bezahlt der Kunde Ringler die im Einzelvertrag bezeichnete pauschale Vergütung jährlich im Voraus, jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.

 

Gewährleistung

Ringler erbringt die Softwarewartungsleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Ringler kann jedoch nicht garantieren, dass die von ihr gewartete Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.

 

Vertragsdauer

Verträge für Softwarewartung und Hotline sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ohne besondere Vereinbarung treten sie mit dem Abschluss des Vertrages in Kraft (spätestens mit der Installation der Software beim Kunden) und sind jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

 

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9. Softwarewartungsbestimmungen

 

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Bestimmungen sind auf sämtliche Verträge anwendbar, welche der Kunde mit der Ringler abschliesst, ausser sie werden im entsprechenden Vertrag explizit ausgeschlossen. Sie gelten mit Vertragsschluss und, falls dieser nicht feststellbar ist, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung als angenommen.

 

Preise

Ohne gegenteilige Mitteilung des Kunden gilt die Rechnung nach Ablauf von zehn Tagen seit deren Erhalt als vom Kunden akzeptiert. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. Rechnungen von Ringler sind vorbehältlich besonderer Vereinbarung innert 20 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ringler ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. des Rechnungsbetrages zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht zum Rückbehalt von Teilen oder des ganzen Preises. Bei Zahlungsverzug nach Ablauf der Zahlungsfrist kann Ringler Informatik AG sämtliche Leistungen einstellen, bis die Zahlungsrückstände aufgeholt sind.

 

Reisezeit

Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Für die Entschädigung der Reisezeit kann Ringler anstelle der üblichen Konditionen eine pauschale Entschädigung verlangen, welche sowohl die aufgewendete Zeit wie auch die Spesen abdeckt.

 

Beizug von Dritten

Ringler kann zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z.B. Sub-Dienstleister) beiziehen.

 

Datensicherung

Der Kunde ist selbst für die regelmässige Sicherung und Wartung seiner Daten verantwortlich. Ringler weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich ist und dass sie für die Problemanalyse und Lösung gegebenenfalls auf diese Daten zugreifen muss.

 

Zusatzaufwand

Der Kunde ist selbst für die regelmässige Sicherung und Wartung seiner Daten verantwortlich. Ringler weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich ist und dass sie für die Problemanalyse und Lösung gegebenenfalls auf diese Daten zugreifen muss.

 

Zusatzaufwand

Insbesondere folgende Leistungen kann Ringler zusätzlich nach Aufwand in Rechnung stellen:

 

  • Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind.
  • Leistungen für Installationen, Migrationen und Datenzusammenführungen.
  • Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die ordentlichen und lizenzierten Programme der Ringler erfolgen).
  • Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physische Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder Dritte).
  • Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.
  • Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.
  • Aufwand der durch kundenspezifische Wünsche oder Datenbearbeitungsvorgaben versursacht wurde.

 

Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Ringler ist in jedem Fall auf die Höhe der einmaligen jährlichen Lizenzgebühr beschränkt. Ringler haftet für Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Reputationsverluste, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung oder die Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen.

 

Ausserordentliche Kündigung

Bei einer Verletzung dieser Bestimmungen oder bei einer vertragswidrigen Nutzung ist Ringler berechtigt den Vertrag unverzüglich zu kündigen. In diesem Fall darf die Software nicht weiter benutzt werden und ist auf dem System des Kunden zu löschen. Datenträger sind zurückzugeben.

 

Geheimhaltung

Ringler und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

 

Übertragungsverbot und salvatorische Klausel

Der Lizenznehmer darf einzelne Rechte aus diesem Vertrag sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn der Lizenzgeber erteilt hierzu ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung. Der Lizenzgeber wird die Zustimmung erteilen, wenn berechtigte Belange des Lizenznehmers an der Übertragung von Rechten die Interessen des Lizenzgebers überwiegen. Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht – unter Ausschluss staatsvertraglicher Normen. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang diesen Bestimmungen ergeben, sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Ringler zuständig.

 

Version 1.0 - Datum: 01.01.2024

 

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10. PDF Download der Bestimmungen (komplett)

Laden Sie mit untentstehendem Link das PDF dazu herunter:

Dr.Tax Datenschutz inkl. ADV - Lizenz- Wartungs- und allgemeine Bestimmungen (komplett)

 

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