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Im Kanton Schwyz wird die Steuererklärung 2020 für natürliche Personen durchgängig digital

19.12.2020

Ab 2021 können im Kanton Schwyz steuerpflichtige natürliche Personen erstmals ihre Steuererklärung 2020 auch online einreichen. Mit der modernen Online-Deklarationslösung «eTax.SZ» aus dem Hause Ringler Informatik AG wird der Entwicklung bei der Digitalisierung Rechnung getragen.  


Für das jährliche Ausfüllen der Steuererklärung stellt die kantonale Steuerverwaltung Schwyz seit fast 20 Jahren die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Diese Download-Lösung war äusserst beliebt und wurde von vielen steuerpflichtigen Personen genutzt. In den letzten Jahren hat sich die Digitalisierung jedoch rasant weiterentwickelt und die klassischen PCs werden in vielen Lebensbereichen von Mobile Devices wie Tablets und Smartphones verdrängt. Immer weniger Haushalte verfügen noch über einen Drucker. Der Kanton Schwyz trägt dieser Entwicklung Rechnung und realisiert mit «eTax.SZ» eine moderne Online-Deklarationslösung.


Vollständig digitale Online-Deklarationslösung

Mit «eTax.SZ» kann die Steuererklärung künftig vollständig digital ausgefüllt und inklusive der notwendigen Beilagen wie Lohnausweis, Bankbelege etc. ohne Unterschrift online eingereicht werden.

«eTax.SZ» bietet folgende Vorteile:

- Einfache und sichere Registrierung

- Import der Vorjahresdaten aus früherer Lösung («eTax.schwyz») möglich

- Snapshare-Mobile-App zur Digitalisierung der erforderlichen Belege und direkter Übertrag in die Deklarationslösung

- Vollständig papierloser Deklarationsprozess durch unterschriftsfreie elektronische Einreichung


Erstmals für die Steuererklärung 2020 (natürliche Personen)

Die neue Online-Lösung steht ab 1. Februar 2021 über die gängigen Web-Browser via PC, Tablet oder Smartphone zur Verfügung. Wer seine Steuererklärung nicht direkt online ausfüllen will, kann «eTax.SZ» wie bisher herunterladen und als Desktop-Applikation nutzen. Auch nach dem Offline-Ausfüllen der Steuererklärung kann diese online eingereicht oder wie bisher ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Belegen postalisch eingereicht werden.


Informationen über die Neuerung

Die Steuerpflichtigen werden zusammen mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung mittels eines separaten Informationsblattes über die Neuerung informiert. Weitere Informationen und ein Erklärungsvideo sind Ende Januar 2021 zudem auf der Homepage des Kantons Schwyz verfügbar.  


Treuhänderlösung Dr. Tax wird ebenfalls um die elektronische Einreichung erweitert

Auch Dr. Tax nutzt die elektronische Einreichungsschnittstelle für die unterschriftsfreie Übermittlung der Steuererklärungen. Im Gegensatz zur rein assistentengeführten Eingabe in eTax können die Daten in Dr. Tax weiterhin direkt in den Originalformularen am Bildschirt erfasst werden.

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