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Elektronische Einreichung jetzt auch in Bern und Schwyz möglich

14.01.2021

Ab Steuerperiode 2020 lassen sich Steuererklärungen natürlicher Personen inklusive Belege auch in den Kantonen Bern und Schwyz elektronisch übermitteln. Die elektronische Einreichung wird ab Steuerperiode 2020 somit in folgenden Kantonen zumindest für natürliche Personen unterstützt: 


- AR, BE, FR, GE, GR, LU, NE, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG und ZH. 


Ab Steuerperiode 2021 folgen voraussichtlich die Kantone Glarus und Uri. 


Seit März 2020 sind Steuererklärungen im Kanton Genf übrigens zwingend elektronisch einzureichen. Im Kanton Zug ist die elektronische Einreichung nun komplett unterschriftsfrei und ohne zusätzlichen Freigabeprozess im Portal möglich.


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